Werkzeug und sortierte Beschläge auf dem Parkett eines hellen, leeren Altbauzimmers
Renovierung

Übergabefertig, nicht nur leer

Geräumt ist nicht renoviert. Wenn der Mietvertrag Schönheitsreparaturen verlangt, machen wir sie gleich mit.

Angebot für Renovierung Antwort meist innerhalb einer Stunde, unverbindlich und kostenlos.
Festpreis nach Besichtigung Antwort meist in einer Stunde
Was im Mietvertrag steht

Die meisten Mietverträge verlangen bei Auszug mehr als besenrein. Dübel raus, Löcher zu, Wände einheitlich gestrichen, manchmal auch der Teppich heraus. Wer das nicht macht, bekommt die Rechnung vom Vermieter, und die fällt regelmäßig höher aus als der Handwerker gekostet hätte.

Wir übernehmen das im Anschluss an die Räumung oder den Umzug, mit derselben Crew und ohne zweiten Termin mit einem fremden Betrieb. Was zu tun ist, sehen wir bei der Besichtigung, und Sie bekommen es als eigene Position im Angebot ausgewiesen.

Wichtig zur Einordnung: Renovierung läuft nie im Räumungs-Festpreis mit. Sie ist eine eigene Leistung mit eigenem Preis, damit Sie sehen, wofür Sie zahlen.

  • Dübel und Löcher
  • Streichen
  • Tapeten entfernen
Leistungsumfang

Was beim Renovierung dabei ist

Dübel und Löcher

Dübel ziehen, Löcher spachteln, Übergänge schleifen.

Streichen

Wände und Decken einheitlich, in Weiß oder im vereinbarten Ton.

Tapeten entfernen

Alte Tapeten und Reste runter, Untergrund vorbereiten.

Böden heraus

Teppich, Laminat oder PVC entfernen und entsorgen.

Kleine Reparaturen

Silikonfugen erneuern, Leisten wieder befestigen, Türen einstellen.

Endreinigung

Auf Wunsch über die besenreine Übergabe hinaus.

FAQ

Fragen zum Renovierung

Muss ich beim Auszug überhaupt renovieren?

Das hängt an Ihrem Mietvertrag und am Zustand der Wohnung. Starre Fristenpläne für Schönheitsreparaturen sind nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs häufig unwirksam, und wer unrenoviert eingezogen ist, muss oft gar nicht renovieren. Lesen Sie Ihren Vertrag, bevor Sie Geld ausgeben, und fragen Sie im Zweifel den Mieterverein.

Machen Sie das zusammen mit der Räumung?

Ja, das ist der übliche Weg. Erst wird geräumt, dann renoviert, und Sie haben einen Ansprechpartner statt zwei. Beides steht getrennt im Angebot.

Streichen Sie auch farbig?

Ja. Beim Auszug verlangen die meisten Verträge allerdings einen neutralen Ton, meist Weiß. Beim Einzug in die neue Wohnung sind Sie frei.

Was ist mit Schimmel?

Oberflächlichen Schimmel entfernen wir. Bei größerem Befall oder wenn die Ursache in der Bausubstanz liegt, ist ein Fachbetrieb zuständig. Überstreichen wäre keine Lösung, sondern würde das Problem nur verdecken.

Renovierung anfragen

Zwei Minuten für die Anfrage, Antwort meist innerhalb einer Stunde.

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