Übergabefertig, nicht nur leer
Geräumt ist nicht renoviert. Wenn der Mietvertrag Schönheitsreparaturen verlangt, machen wir sie gleich mit.
Die meisten Mietverträge verlangen bei Auszug mehr als besenrein. Dübel raus, Löcher zu, Wände einheitlich gestrichen, manchmal auch der Teppich heraus. Wer das nicht macht, bekommt die Rechnung vom Vermieter, und die fällt regelmäßig höher aus als der Handwerker gekostet hätte.
Wir übernehmen das im Anschluss an die Räumung oder den Umzug, mit derselben Crew und ohne zweiten Termin mit einem fremden Betrieb. Was zu tun ist, sehen wir bei der Besichtigung, und Sie bekommen es als eigene Position im Angebot ausgewiesen.
Wichtig zur Einordnung: Renovierung läuft nie im Räumungs-Festpreis mit. Sie ist eine eigene Leistung mit eigenem Preis, damit Sie sehen, wofür Sie zahlen.
- Dübel und Löcher
- Streichen
- Tapeten entfernen
Was beim Renovierung dabei ist
Dübel und Löcher
Dübel ziehen, Löcher spachteln, Übergänge schleifen.
Streichen
Wände und Decken einheitlich, in Weiß oder im vereinbarten Ton.
Tapeten entfernen
Alte Tapeten und Reste runter, Untergrund vorbereiten.
Böden heraus
Teppich, Laminat oder PVC entfernen und entsorgen.
Kleine Reparaturen
Silikonfugen erneuern, Leisten wieder befestigen, Türen einstellen.
Endreinigung
Auf Wunsch über die besenreine Übergabe hinaus.
Fragen zum Renovierung
Muss ich beim Auszug überhaupt renovieren?
Das hängt an Ihrem Mietvertrag und am Zustand der Wohnung. Starre Fristenpläne für Schönheitsreparaturen sind nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs häufig unwirksam, und wer unrenoviert eingezogen ist, muss oft gar nicht renovieren. Lesen Sie Ihren Vertrag, bevor Sie Geld ausgeben, und fragen Sie im Zweifel den Mieterverein.
Machen Sie das zusammen mit der Räumung?
Ja, das ist der übliche Weg. Erst wird geräumt, dann renoviert, und Sie haben einen Ansprechpartner statt zwei. Beides steht getrennt im Angebot.
Streichen Sie auch farbig?
Ja. Beim Auszug verlangen die meisten Verträge allerdings einen neutralen Ton, meist Weiß. Beim Einzug in die neue Wohnung sind Sie frei.
Was ist mit Schimmel?
Oberflächlichen Schimmel entfernen wir. Bei größerem Befall oder wenn die Ursache in der Bausubstanz liegt, ist ein Fachbetrieb zuständig. Überstreichen wäre keine Lösung, sondern würde das Problem nur verdecken.
Renovierung anfragen
Zwei Minuten für die Anfrage, Antwort meist innerhalb einer Stunde.