Allgemeine Geschäftsbedingungen

Abdul Rahman Al Antouz – UMZUG-IN.DE
Stand: September 2026

Hinweis: Diese Bedingungen sind auf Umzüge, Entrümpelungen und Montage zugeschnitten und geben die gesetzliche Lage wieder. Lassen Sie sie vor dem Start größerer Werbekampagnen einmal anwaltlich gegenprüfen, insbesondere die Abschnitte zu Haftung und Widerruf.

1. Anbieter und Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen

Abdul Rahman Al Antouz
handelnd unter UMZUG-IN.DE
Kornstraße 93
28201 Bremen
Deutschland
USt-IdNr.: DE360065938

nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt, und seinen Kunden über Privat- und Firmenumzüge, Fernumzüge, Entrümpelungen, Haushaltsauflösungen, Möbeltransport und Möbelmontage, Küchenmontage, Fahrzeugüberführung sowie damit zusammenhängende Nebenleistungen.

Diese Bedingungen gelten sowohl gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB als auch gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Für Verbraucher gelten ergänzend die gesetzlichen Verbraucherrechte, insbesondere das Widerrufsrecht nach Abschnitt 16.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

2. Vertragsschluss, Besichtigung und Angebot

Die Darstellung von Leistungen und Preisbeispielen auf dieser Website ist kein verbindliches Angebot, sondern eine Aufforderung zur Anfrage.

Eine Anfrage über das Formular, per Telefon, per E-Mail oder per Messenger ist unverbindlich und kostenfrei. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Auftragnehmer ein Angebot in Textform abgibt und der Kunde dieses annimmt.

Grundlage eines verbindlichen Festpreises ist eine Besichtigung, die vor Ort oder per Videoschaltung stattfinden kann. Die Besichtigung ist kostenlos und unverbindlich.

Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, einen Auftrag anzunehmen.

3. Leistungsumfang

Der geschuldete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem schriftlichen Angebot beziehungsweise der Auftragsbestätigung. Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht Vertragsbestandteil.

Zum Leistungsumfang gehören je nach Vereinbarung insbesondere: Beladen und Entladen, Transport, Bereitstellung von Fahrzeugen und Personal, Ab- und Aufbau von Möbeln, Verpackungsmaterial, Verpacken und Auspacken, Beantragung und Aufstellung einer Halteverbotszone, Entsorgung.

4. Festpreis und Zusatzleistungen

Nach der Besichtigung erhält der Kunde ein Angebot mit Festpreis. Der Festpreis gilt für den im Angebot beschriebenen Umfang und bleibt auch dann bestehen, wenn die Arbeiten länger dauern als vom Auftragnehmer kalkuliert.

Der Festpreis entfällt nicht, er wird jedoch angepasst, wenn sich die Grundlagen der Kalkulation nachträglich durch Umstände aus der Sphäre des Kunden ändern. Das ist insbesondere der Fall bei:

  • erheblich größerer Menge an Umzugs- oder Räumgut als bei der Besichtigung gezeigt
  • nachträglich hinzukommenden Räumen, Kellern, Dachböden oder Garagen
  • nicht mitgeteilten Zugangshindernissen, etwa gesperrten Zufahrten oder einem ausgefallenen Aufzug
  • zusätzlich beauftragten Leistungen

Der Auftragnehmer weist den Kunden auf eine erforderliche Anpassung hin, bevor die betreffenden Mehrleistungen ausgeführt werden. Ohne Zustimmung des Kunden werden keine kostenpflichtigen Mehrleistungen erbracht.

Preise gegenüber Verbrauchern verstehen sich als Gesamtpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Gegenüber Unternehmern verstehen sich Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

5. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Durchführung wesentlichen Umstände vollständig und richtig mitzuteilen, insbesondere Etage, Vorhandensein und Tragfähigkeit eines Aufzugs, Breite von Treppenhaus und Türen, Länge des Tragewegs, Zufahrtsbeschränkungen, besonders schwere Einzelstücke wie Tresore, Klaviere oder Aquarien sowie den tatsächlichen Umfang des Umzugs- oder Räumguts.

Der Kunde stellt sicher, dass die Räume zum vereinbarten Termin zugänglich sind und dass Gegenstände, die nicht transportiert oder entsorgt werden sollen, eindeutig gekennzeichnet oder entfernt sind.

Verpackt der Kunde Umzugsgut selbst, trägt er die Verantwortung für die Eignung der Verpackung. Auf die daraus folgende Haftungsbegrenzung wird in Abschnitt 9 hingewiesen.

6. Halteverbotszone und Zufahrt

Ist die Beantragung einer Halteverbotszone vereinbart, übernimmt der Auftragnehmer Antrag und Aufstellung. In Bremen läuft der Antrag über das zuständige Amt; es ist ein Vorlauf von in der Regel etwa zwei Wochen einzuplanen. Der Kunde teilt den Termin deshalb so früh wie möglich mit.

Der Auftragnehmer haftet nicht dafür, dass die Behörde die Zone genehmigt oder dass Dritte die eingerichtete Zone widerrechtlich zuparken. Entsteht dadurch ein erheblich längerer Trageweg, gilt Abschnitt 4 entsprechend.

7. Termine, Verzögerung und Absage

Vereinbarte Termine sind verbindlich, sobald sie in Textform bestätigt wurden. Der Auftragnehmer nennt ein Zeitfenster für das Eintreffen der Crew.

Kann ein Termin aus Gründen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, nicht eingehalten werden, informiert er den Kunden unverzüglich und bietet einen Ersatztermin an.

Höhere Gewalt, behördliche Sperrungen, Unwetter, Verkehrsunfälle sowie Streiks berechtigen beide Seiten, den Termin kostenfrei zu verschieben.

8. Zahlungsbedingungen

Die Vergütung ist nach vollständiger Erbringung der Leistung fällig, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist. Zahlung ist per Überweisung oder in bar bei Übergabe möglich.

Bei größeren Aufträgen kann eine Anzahlung vereinbart werden. Bei Unternehmern gilt eine Zahlungsfrist von 14 Tagen ab Rechnungsdatum, sofern nichts anderes vereinbart ist.

Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

9. Haftung bei Umzugsleistungen

Für Umzugsverträge gelten die gesetzlichen Vorschriften der §§ 451 ff. des Handelsgesetzbuchs.

Nach § 451e HGB ist die Haftung des Auftragnehmers wegen Verlust oder Beschädigung des Umzugsguts auf 620 Euro je Kubikmeter Laderaum beschränkt, der zur Erfüllung des Vertrages benötigt wird.

Der Auftragnehmer haftet nach § 451d HGB insbesondere dann nicht, wenn der Schaden auf einem der dort genannten besonderen Umstände beruht, etwa auf einer vom Kunden selbst vorgenommenen, unzureichenden Verpackung, auf dem Behandeln, Verladen oder Entladen des Guts durch den Kunden, auf der Beförderung von lebenden Tieren oder Pflanzen oder auf der natürlichen Beschaffenheit des Guts.

Diese Haftungsbegrenzungen gelten nach § 451g HGB nicht, wenn der Schaden auf einer Handlung oder Unterlassung beruht, die der Auftragnehmer vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewusstsein, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde, begangen hat.

Der Auftragnehmer unterhält eine Haftpflichtversicherung für seine Tätigkeit. Eine darüber hinausgehende Transportversicherung kann auf Wunsch gesondert vereinbart werden; der Kunde wird hierauf vor Vertragsschluss hingewiesen, wenn besonders wertvolles Gut angemeldet wird.

10. Schadensanzeige

Ansprüche wegen Verlust oder Beschädigung des Umzugsguts erlöschen nach § 451f HGB, wenn der Schaden nicht rechtzeitig angezeigt wird:

  • bei äußerlich erkennbaren Schäden spätestens am Tag nach der Ablieferung
  • bei äußerlich nicht erkennbaren Schäden innerhalb von 14 Tagen nach der Ablieferung

Die Anzeige muss in Textform erfolgen und den Schaden hinreichend deutlich beschreiben. Wir bitten darum, Schäden nach Möglichkeit bereits bei der Übergabe anzusprechen und zu fotografieren, damit sie unmittelbar geklärt werden können.

11. Wertsachen und nicht zu befördernde Gegenstände

Bargeld, Schmuck, Edelmetalle, Wertpapiere, Urkunden, Sammlungen und vergleichbare Wertgegenstände soll der Kunde selbst transportieren. Werden solche Gegenstände dem Auftragnehmer übergeben, ist dies vorher ausdrücklich in Textform anzumelden.

Nicht befördert oder entsorgt werden gefährliche Stoffe, insbesondere Gefahrgut, Munition, Druckgasflaschen, leicht entzündliche Flüssigkeiten, Farben und Lacke in größeren Mengen, Asbest sowie sonstiger Sondermüll. Der Kunde teilt das Vorhandensein solcher Stoffe vor dem Termin mit; die Entsorgung erfolgt dann über einen Fachbetrieb.

12. Entrümpelung, Haushaltsauflösung und Entsorgung

Bei Entrümpelungen und Haushaltsauflösungen handelt es sich um Werkverträge nach §§ 631 ff. BGB. Geschuldet ist die im Angebot beschriebene Räumung, im vereinbarten Umfang besenrein.

Der Kunde versichert, dass er berechtigt ist, über das Räumgut zu verfügen. Er stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die daraus entstehen, dass Gegenstände entsorgt wurden, über die der Kunde nicht verfügungsbefugt war.

Gegenstände, die erhalten bleiben sollen, sind vor Beginn der Arbeiten eindeutig zu kennzeichnen oder aus den zu räumenden Bereichen zu entfernen. Für das Entsorgen nicht gekennzeichneter Gegenstände haftet der Auftragnehmer nicht.

Die Entsorgung erfolgt über zugelassene Entsorgungsbetriebe. Eine Anrechnung des Werts verwertbarer Gegenstände auf die Vergütung findet nicht statt, sofern sie nicht ausdrücklich und beziffert im Angebot vereinbart wurde.

Nicht im vereinbarten Räumungspreis enthalten sind Bauschutt, Abbrucharbeiten sowie Renovierungs-, Maler- und Bodenarbeiten. Der Auftragnehmer bietet diese Leistungen gesondert an; sie bedürfen einer eigenen Vereinbarung und werden getrennt abgerechnet. Die Entsorgung von Asbest und sonstigen Schadstoffen übernimmt ein hierauf zugelassener Fachbetrieb.

13. Möbelmontage

Bei Ab- und Aufbau von Möbeln gelten ebenfalls die Vorschriften des Werkvertrags. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass Möbel konstruktionsbedingt nicht für eine Demontage und erneute Montage geeignet sind, insbesondere bei verleimten Verbindungen, bei Pressspanmöbeln mit bereits ausgerissenen Verbindungen oder bei mehrfach zerlegten Bauteilen. Auf ein solches Risiko weist der Auftragnehmer vor der Demontage hin, soweit es erkennbar ist.

Das Anbringen von Möbeln, Halterungen oder Geräten an Wänden und Decken erfolgt nur nach Freigabe durch den Kunden. Für verdeckt verlaufende Leitungen haftet der Auftragnehmer nur, wenn deren Verlauf mitgeteilt oder erkennbar war.

14. Stornierung durch den Kunden

Der Kunde kann den Vertrag bis zum Beginn der Arbeiten kündigen. Kündigt er, ohne dass der Auftragnehmer dies zu vertreten hat, kann der Auftragnehmer die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen verlangen (§ 648 BGB beziehungsweise § 415 HGB).

Zur Vereinfachung gelten, sofern der Kunde nicht einen geringeren Schaden nachweist, folgende pauschale Sätze:

  • bis 14 Tage vor dem Termin: keine Kosten
  • 13 bis 4 Tage vor dem Termin: 25 Prozent der vereinbarten Vergütung
  • 3 Tage bis 24 Stunden vor dem Termin: 50 Prozent der vereinbarten Vergütung
  • später oder bei Nichtantreffen am Termin: 75 Prozent der vereinbarten Vergütung

Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale. Bereits entstandene Fremdkosten, etwa für eine beantragte Halteverbotszone, sind in jedem Fall zu erstatten.

15. Widerrufsrecht für Verbraucher

Widerrufsrecht. Wenn Sie Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind und der Vertrag außerhalb unserer Geschäftsräume oder im Fernabsatz geschlossen wurde, haben Sie das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Abdul Rahman Al Antouz, handelnd unter UMZUG-IN.DE
Kornstraße 93, 28201 Bremen
E-Mail: hallo@umzug-in.de
Telefon: 0174 8880942

mittels einer eindeutigen Erklärung, zum Beispiel per Brief oder E-Mail, über Ihren Entschluss informieren, diesen Vertrag zu widerrufen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Mitteilung.

Folgen des Widerrufs. Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, erstatten wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel wie bei der ursprünglichen Zahlung, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Entgelte entstehen Ihnen dadurch nicht.

Vorzeitiger Beginn. Soll die Leistung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist erbracht werden, etwa weil Ihr Umzugstermin innerhalb der nächsten vierzehn Tage liegt, benötigen wir Ihre ausdrückliche Zustimmung hierzu. Widerrufen Sie anschließend, haben Sie uns einen angemessenen Betrag für die bis dahin erbrachten Leistungen zu zahlen. Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn wir die Leistung vollständig erbracht haben und Sie vor Beginn ausdrücklich zugestimmt und bestätigt haben, dass Sie mit vollständiger Vertragserfüllung Ihr Widerrufsrecht verlieren.

Muster-Widerrufsformular. Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die folgende Dienstleistung: … — Bestellt am: … — Name: … — Anschrift: … — Datum: …

Hinweis für Unternehmer. Handeln Sie bei Vertragsschluss in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit, besteht kein gesetzliches Verbraucher-Widerrufsrecht.

16. Haftung im Übrigen

Soweit nicht die besonderen Vorschriften der §§ 451 ff. HGB gelten, haftet der Auftragnehmer unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

17. Datenschutz

Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.

18. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Für Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Vorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird.

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Bremen. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

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