Ratgeber

Haushaltsauflösung im Todesfall: die Reihenfolge, die Ärger erspart

Stand September 2026 · etwa 4 Minuten Lesezeit

Wenn ein Angehöriger stirbt, drängt die Wohnung. Der Vermieter fragt nach, die Miete läuft weiter, und gleichzeitig ist niemand in der Verfassung, Kartons zu packen. Der häufigste Fehler in dieser Lage ist, zu früh zu räumen. Hier steht die Reihenfolge, die Ihnen Ärger erspart.

Dieser Text beschreibt den üblichen Ablauf und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei strittigen Erbfällen, überschuldetem Nachlass oder einer Erbengemeinschaft, die sich nicht einig ist, sprechen Sie vorher mit einem Anwalt oder einem Notar.

Der Fehler, der am meisten kostet

Räumen Sie nicht, bevor die Erbfolge geklärt ist.

Wer den Nachlass in Besitz nimmt und darüber verfügt, kann damit die Erbschaft konkludent annehmen. Stellt sich später heraus, dass der Nachlass überschuldet ist, ist die Ausschlagung möglicherweise nicht mehr möglich. Die Frist dafür beträgt in der Regel sechs Wochen ab Kenntnis vom Erbfall und vom Berufungsgrund.

Gehören mehrere Personen zur Erbengemeinschaft, kommt hinzu: Über den Nachlass wird gemeinschaftlich verfügt. Wer allein räumt und entsorgt, kann sich gegenüber den Miterben schadensersatzpflichtig machen, auch wenn es gut gemeint war.

Das klingt hart in einer Situation, in der man einfach handeln will. Aber eine Wohnung zwei Wochen länger zu bezahlen ist billiger, als für einen überschuldeten Nachlass oder für weggeworfene Erbstücke zu haften.

Die Reihenfolge

1. Sterbeurkunde besorgen

Ausgestellt vom Standesamt des Sterbeorts. Beantragen Sie gleich mehrere beglaubigte Ausfertigungen, mindestens fünf. Sie brauchen sie für Vermieter, Banken, Versicherungen, Rentenversicherung und Vertragskündigungen. Jede Nachbestellung kostet Zeit.

2. Wohnung sichern, nicht räumen

Schließen Sie die Wohnung ab und dokumentieren Sie den Zustand mit Fotos. Das schützt Sie gegenüber Miterben und gegenüber dem Vermieter. Nehmen Sie nur mit, was verderblich ist, und drehen Sie Wasser und Heizung nicht ganz ab, sondern auf Frostschutz.

3. Testament und Erbfolge klären

Ein vorhandenes Testament muss beim Nachlassgericht abgeliefert werden, auch wenn es zu Hause gefunden wurde. Gibt es keines, gilt die gesetzliche Erbfolge. Einen Erbschein brauchen Sie nicht immer, aber oft dann, wenn Banken oder Grundbuchamt beteiligt sind.

4. Mietvertrag kündigen

Das Mietverhältnis endet nicht mit dem Tod. Es geht auf die Erben über. Das Bürgerliche Gesetzbuch sieht dafür ein Sonderkündigungsrecht vor: Sowohl die Erben als auch der Vermieter können außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen. Diese Möglichkeit besteht nur innerhalb eines Monats, nachdem vom Tod und vom Übergang des Mietverhältnisses Kenntnis erlangt wurde.

Praktisch heißt das: kündigen Sie zügig und schriftlich. Wer den Monat verstreichen lässt, sitzt im normalen Mietvertrag mit der regulären Kündigungsfrist.

Achtung bei Ehepartnern und Mitbewohnern: Wer mit dem Verstorbenen einen gemeinsamen Haushalt geführt hat, tritt unter Umständen selbst in das Mietverhältnis ein. Dann gilt eine andere Regelung.

5. Unterlagen sichern, bevor geräumt wird

Das ist der Schritt, der am häufigsten vergessen wird und am meisten Ärger macht. Suchen Sie systematisch nach:

  • Versicherungspolicen, besonders Lebens- und Sterbegeldversicherungen
  • Bankunterlagen, Sparbücher, Depotauszüge
  • Rentenbescheiden
  • Miet-, Strom-, Gas-, Telefon- und Abonnementverträgen
  • Grundbuchauszügen und Kaufverträgen
  • Steuerunterlagen der letzten Jahre
  • Passwörtern und Zugangsdaten

Nehmen Sie diese Unterlagen vollständig mit, bevor jemand mit dem Räumen beginnt. Ein Ordner, der im Sperrmüll landet, kann eine Versicherungssumme kosten.

6. Verträge kündigen

Strom, Gas, Wasser, Telefon, Internet, Rundfunkbeitrag, Zeitungen, Vereine, Streamingdienste, Mobilfunk. Viele Anbieter haben für den Todesfall ein Sonderkündigungsrecht, meist gegen Vorlage der Sterbeurkunde.

7. Wert sichten, dann räumen

Jetzt erst geht es an den Hausrat. Sichten Sie gemeinsam mit allen Erben, was erhalten bleiben soll, und kennzeichnen Sie es eindeutig. Erst danach sollte ein Räumungstermin stattfinden.

Was ein guter Räumungsbetrieb in dieser Lage anders macht

Eine Haushaltsauflösung nach einem Todesfall ist keine gewöhnliche Entrümpelung. Achten Sie darauf, dass der Betrieb:

  • nach Unterlagen und Persönlichem sucht und es beiseitelegt, statt es wegzuwerfen. Fotos, Briefe, Dokumente und Schmuck tauchen erfahrungsgemäß in Schubladen, Manteltaschen und zwischen Buchseiten auf.
  • einen Entsorgungsnachweis ausstellt. Erbengemeinschaften und Nachlassgerichte fragen danach.
  • eine Wertanrechnung beziffert und nicht nur andeutet. Was angerechnet wird, gehört rechnerisch allen Erben.
  • besenrein übergibt und sich vorher ansieht, was der Vermieter konkret erwartet.
  • keinen Druck macht. Wer Ihnen einen Termin in zwei Tagen aufdrängt, hat andere Interessen als Sie.

Wenn der Nachlass überschuldet ist

Übersteigen die Schulden den Wert, sollten Sie nichts aus der Wohnung entnehmen und nichts entsorgen. Sprechen Sie mit dem Nachlassgericht über Ausschlagung oder Nachlassverwaltung. In diesem Fall ist Abwarten die richtige Entscheidung, so unangenehm sich das anfühlt.

Die Kurzfassung

  1. Sterbeurkunde mehrfach besorgen
  2. Wohnung sichern und fotografieren, nicht räumen
  3. Erbfolge klären, Testament abliefern
  4. Mietvertrag innerhalb eines Monats außerordentlich kündigen
  5. Unterlagen und Wertsachen vollständig sichern
  6. Verträge kündigen
  7. Gemeinsam sichten, kennzeichnen, dann räumen lassen

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